Ihre Rechtsstellung in der privaten und in der gesetzlichen Krankenversicherung |
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Jeder Baustein Ihrer privaten Absicherung beruht auf einem rechtskräftigen Vertrag, der zwischen Ihnen und Ihrem Versicherer geschlossen wird. Das Gesetz über den Versicherungsvertrag" oder Versicherungsvertragsgesetz" (VVG") legt die allgemeinen Inhalte von Versicherungsverträgen fest und steckt für jede einzelne Sparte die Rahmenbedingungen ab, von denen nur zu Gunsten der Versicherten abgewichen werden darf. In Deutschland haben wir gottlob eine sehr strenge Gesetzgebung, die einen hervorragenden Schutz der Verbraucher gewährleistet. Die Versicherungsunternehmen wiederum bekommen von der Aufsichtsbehörde erst nach Erfüllung sehr strenger Voraussetzungen und Anforderungen die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb. Die Einzelheiten regelt vor allem das Versicherungsaufsichtsgesetz" (VAG"). Der Versicherungsvertrag besteht hauptsächlich aus 3 Elementen: |
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1.) |
Die Allgemeinen" oder Muster-Bedingungen", ergänzt durch die Besonderen" bzw. die Tarif-Bedingungen", beschreiben für die jeweilige Sparte den Gegenstand und das Rechtsverhältnis der Versicherung: Dinge wie Leistungsumfang, gegenseitige Rechte und Verpflichtungen, Kündigungsschutz usw.; sie legen ebenso den genauen Rahmen fest für Vertragsänderungen, die für die Gewährleistung einer die Jahrzehnte überdauernden Absicherung notwendig sind, um auch noch nicht absehbaren künftigen Verhältnissen soweit nur irgend möglich gerecht werden zu können. |
2.) |
Der Tarif" selbst, das ist ein genaues Leistungs- und Beitrags-Verzeichnis für das gewählte Paket. |
3.) |
Ihr Antrag und der darauf hin ausgestellte Versicherungsschein, auch Police" genannt, einschließlich aller Nachträge und Zusatzerklärungen bilden zusammen Ihren persönlichen Vertrag, darin finden sich die von Ihnen ausgewählten Leistungen, Ihre Angaben zur Person und zu den maßgeblichen Gefahrenumständen, Verbraucher-Informationen und dergleichen. Jeder dieser Bestandteile kann auch Regelungen beinhalten, die gewisse Bestimmungen des übergeordneten Textes erweitern oder verbessern (Einschlüsse") oder beschränken (Ausschlüsse"). Mit der Ausstellung des Versicherungsscheines, auch Policierung" Ihres Vertrages genannt, bestätigt der Versicherer die rechtskräftige Annahme Ihres Antrages. Zur schnelleren Abwicklung können Sie auch vorher schon eine Annahmeerklärung" erhalten, die für den Versicherer bereits bindend ist. Bei der Policierung müssen Sie alle die oben erwähnten Vertrags-Unterlagen mit dem Versicherungsschein ausgehändigt bekommen, sodann haben Sie noch 14 Tage Zeit, ohne weitere Verpflichtungen oder Spesen und ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Die allgemeinen rechtlichen Grundlagen sind in Gesetzen und Verordnungen fest geregelt, die für alle Versicherer gleichermaßen gelten: Im Bürgerlichen Gesetzbuch" (BGB"), vor allem im Gesetz über den Versicherungsvertrag" (VVG"), dazu im Gesetz zur Regelung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen" (AGBG") und etlichen anderen. |
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II
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Bitte haben Sie Verständnis dafür, daß diese Zusammenfassung nicht vollständig sein kann und sämtliche Angaben ohne Gewähr erfolgen. Rechtsverbindlich sind ausschließlich die einzelnen Gesetzes- und Vertragstexte und die Unterlagen, die Sie von der Versicherungsgesellschaft selbst erhalten.
Die beiliegende Vorstellung soll Ihnen einen Überblick unserer hauptsächlichen Tätigkeitsgebiete zum Nachschlagen" an die Hand geben. Wir würden uns freuen, wenn wir Ihnen oder vielleicht Ihren Mitarbeitern oder Bekannten bei Bedarf unverbindlich Angebote auch im weiteren Umfeld der umrissenen Themenkreise erstellen dürften.
Genau so gerne stehen wir Ihnen aber auch einfach mit Auskünften jeder Art zur Verfügung.