Begriffe und Zusammenhänge:
Das Wichtigste ist auch hier Ihre Gesundheit: Nur wer keine ernsthaften Erkrankungen oder laufenden Behandlungen hat, wird von den privaten Versicherern überhaupt aufgenommen. Bei leichten Erkrankungen ist meist auch eine Versicherung gegen einen im Einzelfall zu berechnenden Beitrags-Zuschlag (Risiko-Zuschlag") möglich. Die hochwertigen Leistungen, die private Krankenversicherungen bieten, sind natürlich für Menschen, die bereits eine außergewöhnliche, umfangreiche oder teure medizinische Versorgung brauchen, besonders begehrenswert. Ohne eine strenge Prüfung bei der Aufnahme würde daher der Zustrom von Menschen mit überdurchschnittlichen Behandlungskosten die Grenzen des Bezahlbaren bald sprengen.
Private Versicherungen sind - ob es uns gefällt oder nicht - keine aus Spenden oder öffentlichen Zuschüssen gebildeten Hilfsorganisationen für bereits in Bedrängnis Geratene, sondern Gefahren-Gemeinschaften freiwilliger Mitglieder, die mit ihren Beiträgen haushalten müssen. Darum gilt wie bei allen Versicherungen: Man kann nur eine allen gleichermaßen drohende Gefahr versichern, indem man die zu erwartenden Kosten auf die Gesamtheit möglichst gerecht verteilt, aber nicht bereits eingetretene Schäden oder einzelne Gefahren, die von vornherein deutlich größer sind und höhere Aufwendungen verursachen werden als bei der Allgemeinheit der Beitragszahler.
Deswegen können Sie dieser Gemeinschaft nur beitreten
bevor es zu spät ist. Dann aber sind alle nach Ihrem Eintritt auftretenden
Erkrankungen, und seien sie noch so schlimm, uneingeschränkt abgesichert:
Man kann Ihren Beitrag unter keinen Umständen nachträglich erhöhen, weil Sie
krank geworden sind, und niemand kann dafür ausgesteuert" oder gar
gekündigt werden.
Außerdem kann eine private Vollversicherung grundsätzlich nur abschließen, wer nicht laut Gesetz versicherungspflichtig ist:
Alle Freiberufler und Selbständigen mit wenigen Ausnahmen;
Abhängig Beschäftigte, also Angestellte und Arbeiter, wenn ihr jährliches Brutto-Einkommen über der sogenannten Versicherungspflicht-Grenze" liegt; diese ist für 2005 mit 46.800,-- Euro festgelegt;
Beamte und Beihilfeberechtigte ganz allgemein - für diese ist die private Krankenversicherung eigentlich unverzichtbar, weil sie sonst jederzeit auf einem großen Teil der nicht vorhersehbaren Behandlungskosten - sogar im Krankenhaus - sitzen bleiben können;
Von der Versicherungspflicht aus welchen Gründen auch immer Befreite.
Da dieser Überblick vielfältige
Ausnahmen unberücksichtigt lassen muß, kann es nie schaden, wenn Sie uns einfach
fragen!
Auch Versicherungspflichtige können jedoch ohne Weiteres durch eine private Zusatz-Versicherung ihre Kassenversorgung gezielt aufstocken. So können Sie nach Belieben entweder nur die härtesten Einschränkungen auffangen, wo die gesetzlichen Kassen immer mehr sparen müssen, oder auch Ihren Gesundheitsschutz bis auf das Niveau eines Privatversicherten anheben !
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Bitte haben Sie Verständnis dafür, daß diese Zusammenfassung nicht vollständig sein kann und sämtliche Angaben ohne Gewähr erfolgen. Rechtsverbindlich sind ausschließlich die einzelnen Gesetzes- und Vertragstexte und die Unterlagen, die Sie von der Versicherungsgesellschaft selbst erhalten.
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Wir BERATEN, ERÖRTERN, PRÜFEN und RECHNEN jederzeit
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