Begriffe und Zusammenhänge:
Die private Ergänzungs-Krankenversicherung bietet zahlreiche Bausteine vor allem für Pflichtversicherte, die Ihnen trotz der eingeschränkten Sockel-Versorgung durch die gesetzlichen Kassen einen hochwertigen und vollständigen Gesundheitsschutz ermöglichen. Damit können auch durch die Versicherungspflicht Benachteiligte die vorzügliche Behandlung von Privatpatienten genießen.
Die wichtigsten Leistungen solcher Ergänzungstarife umfassen
Sie erhalten die Mehrkosten für privatärztliche Behandlungen und Ein- oder Zweibett-Zimmer. Damit stehen Ihnen die fähigsten Privatkliniken ebenso offen wie jedem Privatpatienten.
Für Zahnbehandlungen und namentlich Zahnersatz gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, die geringfügigen Leistungen der gesetzlichen Kassen beträchtlich aufzustocken. Wenn Sie Gußfüllungen, Inlays aus Gold oder Keramik benötigen, Kronen, Brücken oder gar Implantate, so brauchen Sie dann nicht mehr aus Kostengründen auf schlechtere oder gesundheitlich fragwürdige Lösungen auszuweichen: Ihr Eigenanteil läßt sich in der Regel auf 10% bis 30% der Gesamt-Aufwendungen senken. Besonders wichtig für ab 1979 Geborene, denen die Kassen für Zahnersatz überhaupt nichts mehr zugestehen.
werden von gesetzlichen Kassen gar nicht übernommen. Für diese allzu unschädlichen, gefahrlosen und preisgünstigen Verfahren leisten alleine die privaten Versicherer.
Wer Brillen oder Kontaktlinsen tragen muß, weiß von der Sparsamkeit der Kassen-Versorgung ein Lied zu singen. Hier gibt es beträchtliche Zuschüsse für Gläser, Brillengestelle und Linsen.
Die Deckung Ihrer Behandlungskosten im Ausland beschränkt sich bei den gesetzlichen Kassen - im Rahmen des Sozialversicherungs-Abkommens" - auf den öffentlichen Gesundheitsdienst auch nur der meisten europäischen und Mittelmeer-Länder. Daß trotz dieses Abkommens etwa die Österreicher Ihren Auslandskrankenschein" aus reiner Geldgier nicht gerne annehmen, ist ebenso bekannt wie, daß in einzelnen Ländern je nach deren Sozialversicherungs-Bestimmungen hohe Zuzahlungen anfallen.
Deshalb empfehlen sogar gesetzliche Kassen selber eine private Ergänzung, die uneingeschränkt weltweit gilt, alle Aufwendungen zu 100% erstattet und sogar für notwendige Rücktransporte aufkommt. Es gibt besonders tüchtige Krankenversicherer, die darüber hinaus rund um die Uhr und von jedem Land der Erde aus für Sie erreichbar sind, um Ihnen gute und möglichst deutsch sprechende Behandler oder Rückflüge zu vermitteln und Sie auch sonst in jeder Lage zu beraten.
Für gesundheitlich notwendige Reha-Maßnahmen" können Sie Zuschüsse Ihres gesetzlichen Rentenversicherers (wie Seekasse, B.f.A. oder L.V.A. und andere) erhalten. Die tatsächlichen Kosten liegen fast immer wesentlich höher. Hier bieten private Versicherer ergänzende Kosten-Erstattungen oder auch feste Tagegelder an.
Vor den einschneidenden Kürzungen bei Lohn- und Gehalts-Fortzahlungen wie auch bei den anschließenden Krankengeld-Ansprüchen können Sie sich durch sinnvoll gestaffelte Tagegelder schützen.
Bei jeder Krankenhausbehandlung verlangt die gesetzliche Kasse von den Betroffenen selbst zu den einzig gewährten allgemeinen Krankenhausleistungen noch Zuzahlungen. Ein fest vereinbartes Krankenhaustagegeld vermag nicht bloß diese wenig erbauliche Belastung aufzufangen, sondern auch die oft obendrein noch entstehenden Mehrkosten etwa für Kinder-Betreuung, Haushaltshilfen, Besuchsfahrten, Mobil-Telephon und dergleichen.
So nennt man - im Unterschied zur Pflege-Pflichtversicherung, die für jeden gesetzlich oder privat Versicherten ohnedies gesetzlich vorgeschrieben ist - solche Leistungs-Pakete privater Versicherer, die Ihren tatsächlichen Aufwendungen im Falle einer Pflege-Bedürftigkeit gerecht werden sollen. Denn die tatsächlichen Pflegekosten liegen in der Regel gut doppelt so hoch wie die Leistungen der Pflichtversicherung.
All diese Bausteine werden teils einzeln, teils auf verschiedene Weise kombiniert in besonderen Paketen angeboten, die fast bei jedem Versicherer anders gestaltet sind. Hier müssen wir zuerst von Ihren persönlichen Vorstellungen dessen ausgehen, was Sie für Ihre Gesundheit für wichtig und notwendig halten. Erst daran kann die sinnvollste und nützlichste Lösung gemessen werden.
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Bitte haben Sie Verständnis dafür, daß diese Zusammenfassung nicht vollständig sein kann und sämtliche Angaben ohne Gewähr erfolgen. Rechtsverbindlich sind ausschließlich die einzelnen Gesetzes- und Vertragstexte und die Unterlagen, die Sie von der Versicherungsgesellschaft selbst erhalten.
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