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Es gibt etliche verschiedene Möglichkeiten, eine "Betriebliche Altersversorgung"
zu gestalten, die alle sehr unterschiedliche Vorteile bieten.
Im Vordergrund steht dabei die steuerliche Begünstigung, durch die bis zur Hälfte
der Aufwendungen für eine hochwertige private Renten-Anlage aus der Verringerung
der Steuern und der Sozialversicherungs-Abgaben getragen werden.
In vielen Fällen empfiehlt sich als erster Grund-Baustein eine Direktversicherung, sei es nun eine aus Entgelt-Umwandlung oder eine aus
Beiträgen des Betriebes.
Dafür spricht vor allem die große inhaltliche Gestaltungs-Freiheit, die maßgeschneiderte
individuelle Versorgungspläne ermöglicht.
Besonders angenehm ist die Direktversicherung aber auch für den Arbeitgeber,
der lediglich als formaler Vertragspartner aufzutreten braucht und selber keine
weiteren Verpflichtungen eingeht als die Beiträge zu überweisen wie vereinbart: Sämtliche Ansprüche der Versorgungsberechtigten
werden hier nämlich ausschließlich auf die Leistungen der Versicherungs-Unternehmen
beschränkt.
Anderen Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung wie Pensionszusagen
und Unterstützungskassen kommt hauptsächlich die Aufgabe zu, unter Einbindung
weiterer Einsparungen und Vergünstigungen eine ausreichende Versorgung zu schaffen,
wenn die knappen Höchstbeiträge zur Direktversicherung - in der Regel nur bis
zu
Das Wesen der Direktversicherung |
Das Verfahren ist im Grunde sehr einfach und
handlich: Bis zu
Dieser "Begünstigte" erhält ebenso direkt die Leistung aus dem Versicherungsvertrag:
Entweder als lebenslange Rente oder als einmalige Kapital-Abfindung; auch Berufsunfähigkeits-
und Hinterbliebenen-Versorgung können eingebunden werden.
Der große Vorteil: Auf die Beiträge wird keine progressive Einkommensteuer, sondern lediglich
eine "Pauschalsteuer" von derzeit 20% erhoben. Danach gehören alle Ansprüche
aus dem Versicherungsvertrag - wie das im "Rückkaufswert" bestehende Guthaben
- zum Vermögen des Begünstigten: Und zwar sofort, wenn von Anfang an ein unwiderrufliches
Bezugsrecht vereinbart wurde; wenn dies nicht der Fall ist, dann erst, sobald
die gesetzliche Unverfallbarkeit eintritt.
Über den Versicherungsvertrag darf der Begünstigte frühestens mit 60 Jahren
frei verfügen, also ihn etwa beleihen oder kündigen. Auch Renten- oder Kapital-Zahlungen
dürfen nicht vorher erfolgen. Dadurch will man sicher gehen, daß diese steuerlichen
Vorteile tatsächlich eine menschenwürdige Gesamtversorgung im Ruhestand - und
somit auch eine Entlastung der Sozialämter - bewirken.
Selbstverständlich sind Berufsunfähigkeits- oder Todesfall-Leistungen an kein
bestimmtes Alter gebunden, sondern erfolgen sofort nach Eintritt der Voraussetzungen.
Auch kann die Versicherung zu jeder Zeit beitragsfrei oder mit vermindertem
Beitrag weitergeführt werden.
Die vom Arbeitgeber finanzierte Direktversicherung
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Die klassische
Direktversicherung ist eine Leistung des Arbeitgebers zusätzlich zu den davon
nicht berührten Brutto-Bezügen - etwa auf Grund betrieblicher Rahmen-Vereinbarungen oder an Stelle eines hoch zu versteuernden
und sozialversicherungspflichtigen 14. Monatsgehalts.
Genau wie reguläre Gehalts-Zahlungen wirken sowohl die Versicherungs-Beiträge als
auch die darauf zu entrichtende Pauschalsteuer als Betriebsausgaben steuermindernd,
bleiben darüber hinaus aber auch frei von Sozialversicherungs-Abgaben.
Je nach Betriebsart erspart also die nur 20%-ige Pauschalsteuer dem Unternehmen
entweder die Körperschaftsteuer, die im Allgemeinen bei 25% liegt, oder zumindest
die Einkommensteuer auf das Betriebs-Ergebnis; je nach dessen Höhe kann sich die so ersparte Steuerlast zwischen 17% und 44%.
Dazu kommt der Wegfall der Sozialversicherungs-Abgaben, die bei etwa 40% der
Bezüge liegen. Damit bleiben sowohl dem Betrieb wie auch dem begünstigten Arbeitneher
nochmals je 20% der in die Direktversicherung fließenden Zuwendungen erhalten,
die sonst als Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Anteil vom bar ausgezahlten Entgelt
abgezogen würden.
Dem Arbeitgeber verbleiben hier gesetzlich genau geregelte Ansprüche auf das
von ihm finanzierte Versicherungs-Guthaben, vor allem für den Fall, daß ein
begünstigter Arbeitnehmer vor Eintritt der Unverfallbarkeit aus dem Betrieb
ausscheidet.
Die Barlohn-Umwandlung oder Entgelt-Umwandlung
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Die Direktversicherung
aus Barlohnumwandlung wird, wie schon der Name sagt, auf Wunsch des Arbeitnehmers
aus Teilen seiner Brutto-Bezüge finanziert.
Dabei wird das steuerpflichtige Brutto-Einkommen um die zu Versicherungs-Beiträgen
umgewandelten Gehaltsteile vermindert.
Die Beiträge aus der Barlohnumwandlung sind bloß noch bis 2008 frei von Sozialversicherungs-Abgaben sowie auch nur dann,
wenn sie nicht aus laufenden Gehältern erbracht werden, sondern aus Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, Honoraren oder Tantiemen. Deswegen sind hier
meist Jahres-Beiträge zweckmäßig.
Die aus umgewandeltem Gehalt finanzierten Versicherungsleistungen werden dabei
von Anfang an unwiderruflich an den Arbeitnehmer verpfändet, der Arbeitgeber
hat hierauf keine wie immer gearteten Ansprüche.
Durch den Wegfall der Sozialversicherungs-Beiträge spart auch das Unternehmen
in beträchtlichem Maß Lohn-Nebenkosten ein: Diese machen immerhin etwa 20% der
umgewandelten Bezüge aus ! Im Gegenzug sind viele Betriebe bereit, auch für
Direktversicherungs-Beiträge aus Barlohn -Umwandlung die Pauschalsteuer zu übernehmen;
ein solches Vorgehen ist vor allem deshalb vernünftig, weil die pauschalierte
Lohnsteuer wie bereits erwähnt als Betriebsausgabe gilt, und zwar auch bei
einer Entgelt-Umwandlung. Die Arbeitnehmer hingegen dürften diese Abgabe -
dank der Verbesserung des Gesetzes durch die Regierung Schröder - von ihren
bereits versteuerten Netto-Einkommen zahlen.
Die Verringerung der Lohnnebenkosten ist in jedem Fall ein sehr guter Grund
auch für jedes Unternehmen, allen Mitarbeitern eine vorteilhafte Barlohnumwandlung
zu empfehlen und anzubieten.
Allgemeines |
Bei einem Wechsel
des Arbeitgebers können grundsätzlich alle bestehenden Versorgungs-Bausteine
und die daraus erwachsenen Rechte und Ansprüche ohne große Umstände in das neue
Arbeitsverhältnis überführt werden.
Bei der Direktversicherung gestaltet sich diese Übertragung besonders einfach, der Begünstigte kann die Anlage sogar rein privat weiterführen, auf Wunsch auch
mit niedrigeren Beiträgen oder völlig beitragsfrei.
Die rechtlichen Grundlagen finden sich vor allem im Gesetz zur Verbesserung der Betrieblichen
Altersversorgung oder kurz Betriebsrentengesetz, im Einkommensteuergesetz, im Körperschaftsteuergesetz
sowie in den entsprechenden Durchführungsverordnungen und Ländererlässen.
Erste Voraussetzung für jede Art der betrieblichen Altersversorgung ist in allen
Fällen ein bestehender Arbeitsvertrag. Soll ein Mitunternehmer versorgt werden,
so muß es sich beim Betrieb um eine juristische Person handeln.
Wer sich noch nie mit dem Gebiet der betrieblichen Altersversorgung befaßt hat,
wird zwangsläufig sehr beeindruckt sein, wenn ein Angebot vorgelegt wird, das
bislang ungeahnt einträgliche Aussichten eröffnet. Dabei kommt man nicht so
schnell auf den Gedanken, daß es vielleicht einen Weg geben könnte, der noch
wesentlich ansehnlichere Vorteile brächte als der gerade einmal aufgezeigte.
Will man sich aber nicht mit halben Sachen zufrieden geben, so kann nur eine
sorgfältige, umfassende Analyse durch Fachleute
zu einem ausgereiften Entwurf führen, der auch sämtliche Feinheiten berücksichtigt
um so die höchsten Erträge zusammen mit der zweckmäßigsten Absicherung in die günstigste rechtliche und steuerliche Gestaltung einzubinden.
Wir stehen Ihnen für alle Fragen kurzfristig zur Verfügung und vereinbaren gerne
auch eine persönliche Beratung.
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Bitte haben Sie Verständnis dafür, daß diese Zusammenfassung nicht vollständig sein kann und sämtliche Angaben ohne Gewähr erfolgen. Rechtsverbindlich sind ausschließlich die gesetzlichen Vorschriften und die Vertrags-Unterlagen der Versicherungs- und Kapitalanlage-Gesellschaften oder der Unterstützungskassen, die Sie auf Wunsch von uns erhalten.