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Die Berufsunfähigkeits-Versicherung soll Sie vor der größten materiellen Gefahr
schützen, die einem Menschen ohne unbegrenzte Geldquellen überhaupt drohen kann:
Nämlich vor dem Verlust Ihrer Arbeitskraft, also der Fähigkeit, Ihren Lebensunterhalt
und Ihr Vermögen weiterhin selbst erwerben und mehren zu können.
Hier geht es nicht nur um Ihr laufendes Einkommen, sondern sogar um Ihre ganze
Zukunft. Denn ohne entsprechende Einkünfte sind Sie auch nicht mehr in der Lage,
Rücklagen für später aufzubauen und eine angemessene Altersversorgung zu sichern.
Erst eine sorgfältig auf Ihre Verhältnisse abgestimmte Berufsunfähigkeits-Absicherung
schützt auch Ihre spätere Rente vor den schlimmsten Unwägbarkeiten auf Ihrem
Lebensweg. Eine Renten- oder Lebensversicherung ohne diesen Baustein bleibt
von Anfang an selbst gefährdet.
Das ist der Grund, warum wir auf diese
so großen Wert legen.
Daß dieser Schutz möglichst hochwertig, lückenlos und zuverlässig gestaltet
sein muß, steht dabei ganz im Vordergrund:
Es geht schließlich darum, daß Sie bei einem Verlust oder einer Beeinträchtigung Ihres Gesundheits-Zustands die näheren Umstände und Ursachen kaum vorher bestimmen können! Ein Vertragswerk, das mit zahlreichen verschachtelten „Wenn“s und „Aber“s durchlöchert ist, kann ganz entschieden nicht als Schutz taugen und verdient den Namen „Versicherung“ nicht wirklich; für eine zusätzliche Verunsicherung in Ihrem Leben werden Sie aber Ihr Geld bestimmt nicht leichtfertig ausgeben wollen.
Deshalb müssen wir bei der Auswahl der richtigen und besten Berufsunfähigkeits-Versicherung Punkt für Punkt die besonderen Qualitäten des Produkts prüfen, also den gebotenen Leistungs-Umfang und das wasserdichte Bedingungswerk, da es hier eindeutig nicht wie bei der reinen (Alters-) Rentenversicherung um eine bloße Sparform geht.
Die unterschiedlichen Deckungs-Konzepte, die die deutschen Versicherer anbieten, beruhen im Kern auf den „Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung“ („BBUZ“), die 1994 vom Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen verfaßt wurden. Diese Bedingungen bieten einen stimmig aufgebauten, aber sehr einfachen Grund-Schutz, der viele wichtige Anliegen der Versicherten vorerst ausspart. Die besonderen Bedingungen der einzelnen Gesellschaften schmälern diesen allgemeinen Rahmen zwar nur selten, ergänzen ihn aber durch mehr oder weniger wichtige Verbesserungen.
Deshalb zielt unsere Prüfung zuerst darauf, festzustellen, wie weit hier
übliche aber bedenkliche Einschränkungen wegfallen, die den Versicherungsschutz
in bestimmten Fällen ausschließen oder mindern; erst recht dürfen dafür auch
keine neuen Nachteile hinzukommen! Dabei dürfen wir nie die eigentliche
Aufgabe einer jeden Versicherung aus dem Auge verlieren: Sie gerade vor solchen
Ereignissen zu schützen, die Sie nicht vorhersehen oder gar vorherbestimmen
können.
Dafür sind aber eindeutige Regelungen und bestimmte Zusätze und Ergänzungen
der landläufigen Bedingungen notwendig, die
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jede willkürliche und nachteilige Auslegung verbieten, |
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Sie auch in weniger gewöhnlichen Fällen nicht im Regen stehen lassen, |
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Ihnen keine vermeidbaren und fragwürdigen Unannehmlichkeiten zumuten, sondern |
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im Leistungs-Fall allen wichtigen Bedürfnissen des täglichen Lebens voll und ganz gerecht werden. |
Daraus ergeben sich folgende Forderungen:
Herkömmliche Bedingungswerke erkennen eine Berufsunfähigkeit nur an, wenn
der Versicherte auch keinen anderen Beruf ausüben kann, der seiner bisherigen
Lebensstellung sowie seinen Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht; bessere
Vorlagen verweisen lediglich auf Berufe, die auf Grund der Ausbildung und Erfahrung
in Frage kommen.
In beiden Fällen liegt die Bandbreite der möglichen Auslegungen durch verschiedene
Gutachter nicht im Sinne der Versicherten, die Klarheit und Eindeutigkeit brauchen.
Wir halten es für unverzichtbar, daß einzig und unmißverständlich
Etliche Versicherer machen die Rentenzahlung davon abhängig, daß der
Berufsunfähige alle Anweisungen seines Arztes befolgt, die für zumutbar gehalten
werden - was aber als zumutbar gilt, hängt immer vom Standpunkt des Betrachters
ab und sollte alleine von Ihnen selbst entschieden werden, nicht von der Vorbildung
eines fremden Sachbearbeiters oder Gutachters. Im Zweifelsfall sind hier zähe
gerichtliche Auseinandersetzungen zu erwarten.
Es muß Ihnen völlig freigestellt bleiben, ob Sie vielleicht fragwürdige oder
schmerzhafte Behandlungen auf sich nehmen wollen, sich gefährlichen Operationen
unterziehen oder Mittel einnehmen, deren Nebenwirkungen sicherer sind als ihr
Nutzen.
Es ist leicht nachvollziehbar, daß bestimmte Dinge von keinem Unternehmen
versichert werden können:
Solche Ausnahme-Fälle liegen vor, wenn die Berufsunfähigkeit vom Versicherten
vorsätzlich - etwa durch bewußte Selbstverstümmelung - herbeigeführt oder
bei Ausübung eines Verbrechens erworben wird, oder durch aktive Teilnahme
an Kriegen oder inneren Unruhen. Gegen letztere Gefahr können Soldaten,
Polizei und Bundesgrenzschutz dennoch abgesichert werden.
Sollte je wieder ein Krieg in Deutschland stattfinden, so ist allerdings
das Versorgungsamt zuständig, nicht die privaten Versicherungs-Unternehmen.
Ähnliches gilt schließlich bei radioaktiven Katastrophen, hierfür müssen
die Betreiber von Kernkraftwerken und ähnlichen Anlagen ausreichende Haftpflicht-Versicherungen
abschließen.
Zahlreiche weitere Leistungs-Ausschlüsse sind seit jeher üblich, hochwertige
Deckungs-Konzepte verzichten jedoch darauf. Dazu zählen vor allem:
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Kriegsereignisse im Ausland - etwa während Urlaubs- oder Dienstreisen; |
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Radioaktive und andere Strahlen wie Laser, Maser, Ultraviolett u. dgl.; |
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Wettfahrten mit Kraftfahrzeugen zu Wasser, zu Lande und zur Luft sowie Übungsfahrten für solche; |
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Luftfahrten an denen Sie nicht als einfacher Fluggast teilnehmen. |
Hier gilt nach altem Brauch die Bedingung, eine Berufsunfähigkeit müsse „voraussichtlich
dauernd“ vorliegen - was oft im Vorhinein nicht leicht zu entscheiden ist!
- oder auch bereits 6 Monate angedauert haben, bevor Sie Anspruch
auf Ihre Rente haben. Gerade für einen kranken Menschen stellt aber ein finanzieller
Engpaß oft schon nach weniger als 6 Monaten einen unerträglichen zusätzlichen
Druck dar.
Es sind daher solche Bestimmungen vorzuziehen, die bereits eine voraussichtlich
6 Monate währende Beeinträchtigung voll anerkennen und in jedem Fall
von Beginn an leisten.
Aus dem gleichen Grund ist eine vertraglich zugesicherte unverzinste Stundung
der Beiträge bis zur Entscheidung über die Leistungspflicht des Versicherers
wünschenswert.
Grundsätzlich muß der Eintritt der Berufsunfähigkeit binnen 3 Monaten
dem Versicherer mitgeteilt werden, sonst wird die Rente erst für die Zeit nach
der Mitteilung gezahlt. Die besseren Versicherer leisten auch dann nachträglich
von Beginn an, wenn die Verspätung nicht von Ihnen verschuldet ist
- etwa weil Sie auf Grund Ihres Gesundheitszustandes nicht dazu in der Lage
waren oder weil die Dauer der Berufsunfähigkeit noch gar nicht abzusehen war.
Das Versicherungs-Unternehmen kann bei einem ungünstigen Schadenverlauf,
wenn die erbrachten Renten-Leistungen die kalkulierten zu sehr übersteigen,
die Beiträge entsprechend anheben. Wählen Sie deshalb einen Versicherer, der
nicht nur von Anfang an günstige Beiträge bietet, sondern auch unwiderruflich
auf das Recht zur Beitrags-Anpassung verzichtet!
Einige Anbieter beenden den Versicherungsschutz bei Wegzug ins Ausland. Wissen
Sie heute, wo Sie in 15 Jahren leben werden? Nein? - Dann Hände weg von solchen
Leistungs-Ausschlüssen!
Für viele Berufsgruppen wie Künstler, Mediziner, Tierärzte, Anwälte,
Beamte, Architekten, Chemiker, Physiker, Akademiker und etliche andere sind
bestimmte Sonderklauseln zu vereinbaren. Diese sind oft notwendig, um
Ihren Versicherungsschutz eindeutig zu gewährleisten und den Deckungsumfang
unmißverständlich klarzustellen.
Darüber hinaus werden für einige Berufe auch wichtige Verbesserungen
und zusätzliche Vorteile gewährt - wie etwa die automatische Anerkennung einer
amtlich festgestellten Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit.
Für gefährliche Berufe und Sportarten berechnen verschiedene Versicherer
auch unterschiedliche Gefahren-Zuschläge.
Die besten Deckungs-Konzepte werden leider nicht als eigenständige Verträge
angeboten, sondern nur als Zusatz-Baustein zu einer Renten- oder Lebensversicherung.
Dadurch wird das bei besonders kundenfreundlichen Bedingungen ganz beträchtliche
Risiko für das Unternehmen etwas abgefedert.
Diese Verbindung ermöglicht nicht nur insgesamt günstigere Beiträge,
sondern stimmt auch von vornherein sinnvoll mit den unverzichtbaren Aufgaben
Ihrer persönlichen Vorsorge überein:
Schließlich hoffen Sie gewiß nicht auf den Schlimmsten aller Fälle, sondern
darauf, daß Sie einmal gesund und munter Ihren Ruhestand genießen können. Dieser
wahre Genuß indes läßt sich ohne ausreichendes Einkommen nur schwer verwirklichen.
Ihre Altersrente werden Sie also ganz bestimmt brauchen, gerade
wenn Sie sich lange eines glücklichen Lebens erfreuen; bei angeschlagener Gesundheit
aber nur umso nötiger.
Ihre persönlichen Ansprüche und Ihre Vermögensplanung bestimmen den Nutzen und
Wert dieser Hauptversicherung. An den so gewonnenen Vorgaben läßt sich eine
umfassende persönliche Vorsorge-Strategie festmachen, die alle Gesichtspunkte
sinnvoll aufeinander abstimmt und die insgesamt kostengünstigste Lösung sucht.
Ein einwandfreier Gesundheits-Zustand ist bei Beantragung unerläßlich;
im Antrag werden noch umfassendere Fragen gestellt und strengere Maßstäbe angelegt
als bei der privaten Krankenversicherung. Wie bei dieser ist es deshalb unbedingt
geboten, diesen wichtigen Schritt rechtzeitig ins Auge zu fassen, um
später nicht vom Lebensstandard bestraft zu werden.
Bereits bestehende Beeinträchtigungen können ohnehin nicht mehr versichert werden;
aber auch an sich harmlose Beschwerden, die keineswegs zu einer Berufsunfähigkeit
führen müssen, deren statistische Wahrscheinlichkeit jedoch erhöhen,
verhindern oft die Annahme eines Antrags oder bedingen einen hohen Beitrags-Zuschlag.
Gerade die hochwertigsten Versicherer, deren gute Leistungen besonders begehrt
sind, müssen hier strenger als andere prüfen, um auch in Zukunft allen ihre
günstigen Beiträge bieten zu können.
Eine ganz wichtige Einrichtung, die von fortschrittlichen Unternehmen bereits
angeboten wird, ist deshalb die Berufsunfähigkeitsversicherung für Kinder,
auch wenn dies auf den ersten Blick etwas seltsam anmuten mag:
Dadurch erwirbt Ihr Kind aber rechtzeitig ein für alle mal einen Schutz,
den Ihm niemand wieder nehmen kann. Dieser Anspruch bleibt bis ins Rentenalter
bestehen, auch wenn beim Eintritt in das Berufsleben wegen irgendwelcher Vorerkrankungen
kein neuer Abschluß mehr möglich wäre.
Sollte eine Krankheit oder ein Unfall die berufliche Laufbahn eines Menschen
gar beenden, bevor an eine solche überhaupt noch gedacht werden kann,
wäre dennoch die lebenslange Versorgung gesichert.
Daneben werden immerhin auch schon Rentenleistungen erbracht, wenn Ihr Kind
einmal aus gesundheitlichen Gründen länger als 6 Monate keine Schule besuchen
kann; dieser Polster entscheidet mitunter über die Güte der Betreuung und
ermöglicht kostspieligen Privatunterricht, um kein Schuljahr zu verlieren!

Die zweckmäßigste Gestaltung Ihres Berufsunfähikeits-Schutzes und die vorteilhafteste
Einbindung in eine stimmige Vorsorge-Strategie will sorfältig durchdacht sein.
Wir erarbeiten gerne einen maßgeschneiderten Vorschlag für Sie.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, daß diese Zusammenfassung nicht vollständig sein kann und sämtliche Angaben ohne Gewähr erfolgen. Rechtsverbindlich sind ausschließlich die gesetzlichen Bestimmungen und die Unterlagen der jeweiligen Anbieter, die Sie auf Wunsch von uns erhalten.